Die Loggia ist Gemeinschaftseigentum. Wer sollte den Balkon reparieren: die Verwaltungsgesellschaft, die HOA oder der Eigentümer der privatisierten Wohnung. Welche Folgen haben illegale Reparaturen am Balkon?

Antipyretika für Kinder werden von einem Kinderarzt verschrieben. Es gibt jedoch Notfallsituationen mit Fieber, in denen dem Kind sofort Medikamente verabreicht werden müssen. Dann übernehmen die Eltern die Verantwortung und greifen zu fiebersenkenden Medikamenten.

Was darf man Kleinkindern geben? Wie kann man die Temperatur bei älteren Kindern senken? Welche Medikamente sind die sichersten?

Wenn Sie sich an den Buchstaben des Gesetzes halten, nämlich an den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 2006 N 491 „Über die Genehmigung der Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus und der Regeln für die Änderung der Gebührenhöhe“. für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnräumen im Falle der Erbringung von Dienstleistungen und der Ausführung von Arbeiten zur Verwaltung, Instandhaltung und Reparatur von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus von mangelhafter Qualität und (oder) mit Unterbrechungen, die die festgelegte Dauer überschreiten“, so der lässt sich folgende Schlussfolgerung ziehen:
1) Gemäß Absatz 2 Unterabsatz „c“ der Geschäftsordnung umfasst die Zusammensetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, das den Eigentümern von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus das Recht auf Miteigentum verleiht, die umschließenden tragenden Konstruktionen des Mehrfamilienhauses (einschließlich Fundamente, tragende Wände, Bodenplatten, Balkon- und andere Platten, tragende Säulen und andere umschließende tragende Konstruktionen).
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber nicht nur einen Balkon bezeichnet, sondern den Begriff „Balkonplatten“ eingeführt und diese als tragende Konstruktionen im Gemeingut eingestuft hat.
Dekorative Elemente des Balkons sowie Geländer sind keine tragenden Konstruktionen des Hauses.
2) Teil 1 von Artikel 36 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation legt fest, dass zum Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus insbesondere die umschließenden tragenden und nicht tragenden Konstruktionen eines bestimmten Hauses gehören, die sich in einem bestimmten Haus befinden außerhalb oder innerhalb der Räumlichkeiten und zur Versorgung von mehr als einem Raum.
Bitte beachten Sie, dass es sich um tragende oder nicht tragende Strukturen handelt, die mehr als einen Raum versorgen.
(siehe ENTSCHEIDUNG DES OBEREN GERICHTS DER RF, BESCHWERDEKAMMER DES Obersten Gerichtshofs der RF vom 17. Januar 2012 Nr. KAS11-789).
3) Die dekorative Schicht, der Anstrich und andere nicht tragende Elemente des Balkons gehören nicht zu den Elementen, die die Festigkeit und Stabilität des gesamten Gebäudes gewährleisten sollen. Es handelt sich nicht um Balkonplattenkonstruktionen.
4) Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen als Wohnungseigentümergemeinschaft (Wohnungsbaugenossenschaft, Verwaltungsgemeinschaft), Balkoneigentümer, unbedingt eine Mitteilung per Post oder Übergabe einer Weisung über die Notwendigkeit einer zeitnahen Durchführung von Wartungs-, Maler- und Reparaturleistungen für Ihren Balkon auf Kosten des Eigentümers als Grundstückseigentümer, um eine Unordnung auf dem Balkon zu vermeiden und keine verbotenen Stoffe darauf zu lagern.
5) Solche Arbeiten wie das Abdichten eines Balkons, das Entfernen von Schutt oder Schnee von einem Balkon oder einem Balkondach (Loggia), das Streichen eines Balkons, das Reparieren und Streichen von Geländern oder Dekorationen und andere ähnliche Arbeiten beziehen sich nicht auf Arbeiten im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses, die im Artikel „Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums“ enthalten sind. Der Eigentümer muss die ihm gehörende Immobilie ordnungsgemäß warten und reparieren.

In dieser Antwort verwendete Regulierungs- und Gerichtsakte:

Beschluss des Stadtgerichts St. Petersburg vom 30. August 2010 N 11952
Bei der Entscheidung des Streits in der Sache ist das Gericht erster Instanz gemäß den Bestimmungen der Kunst zuständig. Kunst. 30, 36 LC RF, Kunst. 1064 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 2006 N 491, stellte fest, dass die Überschwemmung ihrer Wohnung durch die Der Schaden des Klägers war auf ein verstopftes Abflussloch auf dem Balkon der Wohnung des Beklagten zurückzuführen; Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte seiner Verpflichtung zur Instandhaltung der ihm gehörenden Immobilie nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, weshalb er zu dem vernünftigen Schluss kam, dass der Beklagte verpflichtet sein sollte, der Klägerin den ihr entstandenen Schaden zu ersetzen Eigentum.

Beschluss des Stadtgerichts St. Petersburg vom 29. August 2011 N 33-13159/2011
Schäden, die an einem Auto durch von einem Balkon fallendes Eis verursacht wurden, werden vom Eigentümer der Wohnung, zu der der Balkon gehört, ersetzt, da der Balkon nicht das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses ist und die Wohnungseigentümergemeinschaft dafür keine Haftung trägt Eine ordnungsgemäße Wartung, einschließlich Schnee- und Eisbeseitigung, gab es.

Beschluss des Stadtgerichts St. Petersburg vom 19. Januar 2012 N 33-537/2012
Die Schadensersatzpflicht für Schäden, die durch Schneefall vom Dach des Balkons entstehen, liegt beim Eigentümer der Wohnung, zu der der Balkon gehört, da dieser die Verantwortung für die Instandhaltung der ihm gehörenden Räumlichkeiten trägt.

Beschluss des Stadtgerichts St. Petersburg vom 31. Oktober 2011 N 33-16197/2011
Der Balkon und die darauf montierte Überdachung sind kein gemeinsames Eigentum des Hauses, daher liegt die Verpflichtung zum Ersatz von Schäden, die am Fahrzeug durch vom Balkonüberdachung fallenden Schnee und Eis entstehen, beim Eigentümer der Wohnräume.

In Übereinstimmung mit dem in Absatz definierten Konzept des Gemeinschaftseigentums.

Ist die Loggia in die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums einbezogen?

1 EL. Gemäß Artikel 36 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation sind Balkone, Loggien, Veranden und Terrassen, die sich auf ein bestimmtes Wohngebäude beziehen, nicht das gemeinsame Eigentum der Eigentümer der Räumlichkeiten in diesem Haus.
In einem Schreiben vom 12. Oktober 2005 N YUT-4272/03 „Über das Verfahren zur Festsetzung von Tarifen für die Zahlung von Versorgungsleistungen“ erklärte die Bundesagentur für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen, dass bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihren (Terrassen, Loggien ) Instandhaltung und laufende Reparaturen sind diese Bereiche gesondert zu berücksichtigen und aus Mitteln der Eigentümer von Wohnräumen oder Mietern von Wohnräumen zu finanzieren, die im Rahmen eines Sozialmietvertrags oder eines Mietvertrags für Wohnräume des staatlichen oder kommunalen Wohnungsbestands bewohnt werden . Das heißt, die Kosten für die Instandhaltung und routinemäßige Reparatur von Balkonen, Loggien und Terrassen werden von den einzelnen Bürgern getragen, die diese Flächen nutzen. Größere Reparaturen an Balkonen, Loggien, Veranden und Terrassen werden auf Kosten der Eigentümer der Wohnräume durchgeführt. Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen Balkone, Loggien, Veranden und Terrassen keine Bestandteile von Wohnungen sind und zu den Strukturelementen des Eingangs, der Treppenhäuser des Gebäudes usw. gehören und als tragende und nichttragende Konstruktionen betrachtet werden können Das Haus bedient mehr als ein Zimmer. Die Kosten für deren Instandhaltung und Reparatur sind in der Vergütung für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen enthalten.
Aufgrund von Absatz 4 der Kunst. 30 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation ist der Eigentümer eines Wohngebäudes verpflichtet, dieses in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, Misswirtschaft zu verhindern, die Rechte und berechtigten Interessen der Nachbarn sowie die Regeln für die Nutzung von Wohngebäuden zu beachten sowie die Regeln für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus.
(siehe Urteil des Stadtgerichts St. Petersburg vom 13. November 2012 N 33-14864/2012)

Ein Balkon ist ein unbeheizter Nichtwohnraum in Form einer aus der Ebene hervorstehenden Gebäudefassadenwand, ein eingezäunter Bereich, er ist Teil der Wohnung. Die Wohnung gehört dem Bürger im Rahmen des Privateigentumsrechts und gehört nicht zum Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 162 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation wird im Rahmen einer Vereinbarung über die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses eine Partei (die Verwaltungsgesellschaft) auf Anweisung der anderen Partei (der Eigentümer der Räumlichkeiten in des Mehrfamilienhauses) verpflichtet sich innerhalb eines vereinbarten Zeitraums gegen Entgelt zur Erbringung von Dienstleistungen und zur Durchführung von Arbeiten zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses.
Im Anhang (Zusammensetzung des Gemeinschaftseigentums) beim Abschluss eines Standardverwaltungsvertrags für ein Mehrfamilienhaus werden Balkone nicht zum Gemeinschaftseigentum gezählt, so dass der Eigentümer der Räumlichkeiten mit der Unterzeichnung des besagten Anhangs die Verpflichtung für deren ordnungsgemäße Instandhaltung übernimmt und trägt Verantwortung gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation.
Demnach ist das Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus:
— umschließende tragende Konstruktionen eines Mehrfamilienhauses (einschließlich Balkonplatten und umschließende tragende Konstruktionen);
- umschließende nicht tragende Konstruktionen eines Mehrfamilienhauses, das mehr als einen Wohnraum bedient (einschließlich Fenster und Türen von Gemeinschaftsräumen, Geländer, Brüstungen und andere umschließende nicht tragende Konstruktionen).
Somit gehört die Überdachung des Balkons nicht zum Gemeinschaftseigentum des Mehrfamilienhauses und ist Privateigentum.
Die Balkonplatte ist Gemeinschaftseigentum des Hauses. Und alles darüber ist Eigentum der Eigentümer.
Die Kosten für die Wartung und routinemäßige Reparatur von Balkonen werden von den einzelnen Bürgern getragen, die diese Flächen nutzen.
Gemäß Artikel 210 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation liegt die Verantwortung für die Instandhaltung des ihm gehörenden Eigentums beim Eigentümer dieses Eigentums.
Gemäß dieser gesetzlichen Norm ist der Eigentümer dieser Immobilie dafür verantwortlich, seine Immobilie in einem brauchbaren, sicheren und brauchbaren Zustand zu halten, wobei die Immobilie bestimmungsgemäß genutzt werden muss, Misswirtschaft vermieden wird und die Rechte und berechtigten Interessen der Nachbarn respektiert werden müssen , Regeln für die Nutzung von Wohnräumen.
Gemäß Artikel 39 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation werden die Regeln für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

In Übereinstimmung mit den ihr durch das genannte Gesetz übertragenen Befugnissen hat die Regierung der Russischen Föderation die Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus genehmigt, die die Beziehungen bezüglich der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums regeln, das das Recht auf gemeinsames Miteigentum besitzt die Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus.

Gemäß Teil 1 von Artikel 290 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation besitzen die Eigentümer von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus durch das Recht des gemeinsamen Miteigentums die gemeinsamen Räumlichkeiten des Hauses, die tragenden Strukturen des Hauses, mechanische, elektrische, sanitäre und sonstige Geräte außerhalb oder innerhalb der Wohnung, die mehr als eine Wohnung versorgen.

Teil 1 von Artikel 36 des Wohnungsgesetzbuches der Russischen Föderation legt fest, dass zum Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus insbesondere die umschließenden tragenden und nichttragenden Bauwerke eines bestimmten Hauses gehören, die sich in einem bestimmten Haus außerhalb oder befinden innerhalb der Räumlichkeiten und zur Versorgung von mehr als einem Raum.

Somit sind umschließende Bauten das gemeinsame Eigentum der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses.

Abschnitt 4.2.4.2 der Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes, genehmigt durch Beschluss des Staatskomitees der Russischen Föderation für Bau- und Wohnungswesen und Kommunalsektor vom 27. September 2003 N 170, legt fest, dass Balkone als klassifiziert werden tragende Strukturen.

Gemäß den Absätzen 8, 24 des Teils 2 des Artikels 2 des Bundesgesetzes vom 30. Dezember 2009 N 384-FZ „Technische Vorschriften für die Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken“ ist ein Bauwerk ein Teil eines Gebäudes oder Bauwerks, das Leistungen erbringt bestimmte tragende, umschließende und (oder) ästhetische Funktionen, die mechanische Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen und sich in einem Zustand befinden, in dem kein unzumutbares Risiko besteht, das Leben oder die Gesundheit von Bürgern oder das Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen zu schädigen, staatliches oder kommunales Eigentum, die Umwelt, das Leben und die Gesundheit von Tieren und Pflanzen aufgrund der Zerstörung oder des Verlusts der Stabilität eines Gebäudes, Bauwerks oder eines Teils davon.

Unter Berücksichtigung des Vorstehenden wurde festgestellt, dass in einem Mehrfamilienhaus befindliche Geräte nur dann als Gemeinschaftseigentum eingestuft werden können, wenn sie mehr als einem Gebäude dienen. Balkonplatten, die als umschließende tragende Konstruktionen gelten, werden als tragende Teile des Gebäudes in das Gemeinschaftseigentum einbezogen und gewährleisten dessen Festigkeit und Stabilität. Unter Berücksichtigung der technischen Merkmale dieser Konstruktionen erfüllen Balkonplatten die Haupteigenschaft des Gemeinschaftseigentums, das dazu bestimmt ist, mehrere oder alle Räume im Haus zu bedienen.
Gemäß den Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes (Beschluss des Staatlichen Bauausschusses Russlands vom 27. September 2003 Nr. 170) ist es Eigentümern von Wohngebäuden nicht gestattet:
- Balkone und Loggien zweckentfremdet zu nutzen, sperrige und schwere Gegenstände darauf abzustellen, sie zu verunreinigen und zu verunreinigen;
— unerlaubte Installation von Vordächern, Balkonen, Loggien und Neuausstattung von Balkonen, Loggien;
— Blumenkästen sollten auf Paletten an der Innenseite von Balkongeländern (Loggien) aufgestellt werden.
Gemäß Abschnitt 4.2.4.1. Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes (Beschluss des Staatlichen Bauausschusses Russlands vom 27. September 2003 Nr. 170) Mitarbeiter von Wohnungsinstandhaltungsorganisationen:
- sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Nutzung von Balkonen systematisch zu überprüfen;
— Es ist notwendig, Mietern, Mietern und Eigentümern von Wohnräumen sowie den Verantwortlichen von Gemeinschaftswohnungen regelmäßig die Regeln für die Instandhaltung von Balkonen, Erkern und Loggien zu erklären.
— Die Wohmuss sicherstellen, dass das Dach von Balkonen und Vordächern, die Teil des Gemeinschaftseigentums sind, von Schnee und Eis befreit und gemäß der Gestaltung des Hauses installiert wird (Ziffer 4.6.1.23 der Regeln und Normen für die Technik). Betrieb des Wohnungsfonds);
— Werden Anzeichen von Schäden an Balkonen festgestellt, müssen Mitarbeiter von Wohnungsunterhaltsorganisationen dringend Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten und weitere Zerstörungen zu verhindern.
Wenn es sich um Ihr Eigentum handelt, haben Sie keinen Rechtsanspruch, von Personen oder Organisationen zu verlangen, dass sie dieses Eigentum in ordnungsgemäßem Zustand halten. Der Eigentümer einer Immobilie ist verpflichtet, diese in einem solchen Zustand zu erhalten, dass keine Gefahr für andere Personen entsteht und das öffentliche Interesse nicht verletzt wird. Im Schadensfall liegt die Haftung für Schäden, die durch Sachmängel entstehen, beim Eigentümer der Immobilie.
Um festzustellen, wer für die Reparatur des Balkons verantwortlich ist, schauen Sie sich zunächst das technische Datenblatt der Wohnung an. Wenn der Balkon laut technischem Pass Teil der Wohnung ist, müssen Sie als Eigentümer der Wohnung höchstwahrscheinlich die Verantwortung für die Reparatur und Erhaltung des sicheren Zustands des Balkons tragen. Auch wenn die Balkonplatte ein tragendes Element und ihre Geländer Zaunelemente sind.
Zweitens müssen Sie sich mit dem Vertrag mit der Verwaltungsgesellschaft über die Erbringung von Dienstleistungen vertraut machen. Es ist ratsam, es in Ihren Händen zu halten, um zu wissen, welche Wohnungsinstandhaltungsdienste von Ihrer Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden sollten. Wenn Sie sich mit einem Antrag auf Reparatur eines Notbalkons an Ihre Verwaltungsgesellschaft wenden und dieser abgelehnt wird, haben Sie das Recht, eine Vereinbarung zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Wartung der Balkone nicht in die Verantwortung Ihrer Verwaltungsgesellschaft fällt. Sie müssen sich auch darüber informieren, ob für diesen Posten Mittel im Stadthaushalt vorgesehen sind. Beispielsweise erfolgt die Reparatur von Balkonen in Moskau mit Mitteln aus dem Stadthaushalt, die für punktuelle Großreparaturen von Wohngebäuden bereitgestellt werden.

Ist ein Balkon oder eine Loggia Gemeinschaftseigentum des Hauses?

Sie verstehen jedoch, dass es schwierig sein wird, dies zu erreichen.
Im Allgemeinen liegt die Verantwortung für die Instandhaltung des Balkons laut Gesetz beim Eigentümer der Immobilie, also bei Ihnen, sofern in der Vereinbarung mit der Verwaltungsgesellschaft nichts anderes festgelegt ist. In diesem Fall sind Sie nicht nur für den Zustand des Balkons verantwortlich, sondern auch für mögliche Schäden, die Ihren Nachbarn im Falle eines vollständigen oder teilweisen Einsturzes des Notbalkons entstehen können.
In jedem Fall müssen Sie sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden. Es ist unwahrscheinlich, dass Sie schwerwiegende Schäden am Balkon selbst beheben können. Dies sollte nur von Fachleuten der zuständigen kommunalen Strukturen durchgeführt werden.

Lieber Anonymer. Das Gemeinschaftseigentum des Mehrfamilienhauses, an dem Sie auch Anteil haben, ist Geräte, die mehr als einen Raum in einem bestimmten Haus versorgen(Artikel 36 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation).

Ist die Loggia Gemeinschaftseigentum des Hauses oder nicht?

Der Balkon dient nicht mehr als Ihrer Wohnung. Das ist Ihr Eigentum. Aber Sie müssen eines im Hinterkopf behalten. Es ist in Abschnitt „c“ Abschnitt 2 der Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus angegeben, genehmigt. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 2006 N 491

Zum Gemeinschaftseigentum gehören:

a) Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus, die keine Teile von Wohnungen sind und dazu bestimmt sind, mehr als einen Wohn- und (oder) Nichtwohnraum in diesem Mehrfamilienhaus zu bedienen (im Folgenden als Gemeinschaftsräume bezeichnet), einschließlich Treppenabsätzen zwischen Wohnungen , Aufzüge, Aufzüge und andere Schächte, Korridore, Rollstühle, Dachböden, Technikböden (einschließlich eingebauter Garagen und Bereiche für Fahrzeuge, Werkstätten, technische Dachböden, die auf Kosten der Eigentümer der Räumlichkeiten gebaut wurden) und Technikkeller, in denen sich Versorgungseinrichtungen befinden , ansonsten mehr als einen Wohn- und (oder) Nichtwohnraum in einem Mehrfamilienhaus versorgen (einschließlich Heizräume, Heizräume, Aufzugseinheiten und andere technische Geräte);

c) umschließende tragende Strukturen eines Mehrfamilienhauses (einschließlich Fundamente, tragende Wände, Bodenplatten, Balkon- und andere Platten, tragende Säulen und andere umschließende tragende Strukturen);

d) umschließende nicht tragende Konstruktionen eines Mehrfamilienhauses, das mehr als einen Wohn- und (oder) Nichtwohnraum bedient (einschließlich Fenster und Türen von Gemeinschaftsräumen, Geländer, Brüstungen und andere umschließende nicht tragende Konstruktionen);

e) mechanische, elektrische, sanitäre und andere Geräte, die sich in einem Mehrfamilienhaus außerhalb oder innerhalb des Geländes befinden und mehr als einen Wohn- und (oder) Nichtwohnraum (Wohnung) versorgen;

f) ein Grundstück, auf dem sich ein Mehrfamilienhaus befindet und dessen Grenzen auf der Grundlage staatlicher Katasterdaten festgelegt werden, mit Elementen der Landschaftsgestaltung und Landschaftsgestaltung;

g) sonstige Einrichtungen, die der Instandhaltung, dem Betrieb und der Verbesserung eines Mehrfamilienhauses dienen, einschließlich Umspannwerke, Heizpunkte zur Versorgung eines Mehrfamilienhauses, Gemeinschaftsparkplätze, Garagen, Kinder- und Sportplätze, die sich innerhalb der Grenzen des Grundstücks befinden, auf dem Das Mehrfamilienhaus befindet sich.

Das heißt, der Balkonboden (Platte) ist Gemeinschaftseigentum. Bei der Leiter und der Luke handelt es sich um installierte Feuerlöschgeräte zur Evakuierung der Bewohner.

Viel Glück. Meine Antwort ist Ihr Feedback.

Rechtlicher Aspekt – Wem gehört der Balkon?

Da der Bereich der Balkone, Loggien und sonstigen Veranden von der Gesamtfläche der Wohnräume ausgenommen wurde, obwohl dieser Bereich in der BTI-Erläuterung für die Wohnung (mit Koeffizienten) angegeben ist, liegt deren Eigentum in der Luft.

Die Meinungen der Anwälte waren geteilt. Einige argumentierten, dass Balkone, Loggien und andere unbeheizte Räumlichkeiten gemeinschaftliches Gemeinschaftseigentum seien, während andere argumentierten, dass der Ausschluss ihrer Flächen aus der Berechnung der Gesamtfläche der Wohnung nicht bedeute, dass die Eigentümer der Wohnungen ihre Eigentumsrechte verloren hätten diese Räumlichkeiten selbst. Denn wenn die Gesamtfläche der Wohnung die Fläche der Balkone und Loggien mit Reduktionsfaktoren umfasste, bedeutete dies nicht, dass die Eigentümer nur 1/3 oder 1/2 dieser Fläche besaßen.

Vor nicht allzu langer Zeit hat der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation mit seiner Entscheidung vom 9. November 2011 Nr. GKPI11-1727 diesen Streit beigelegt und Folgendes festgestellt:

Einschließende Tragkonstruktionen, einschließlich Balkonplatten, sind darin enthalten Gemeinschaftseigentum als strukturelle Teile eines Gebäudes und sorgen für dessen Festigkeit und Stabilität. Unter Berücksichtigung dieser technischen Merkmale dieser Konstruktionen erfüllen Balkonplatten die Haupteigenschaft des Gemeinschaftseigentums, das dazu bestimmt ist, mehrere oder alle Räume im Haus zu bedienen.

Artikel 36 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation definiert die Zugehörigkeit von Räumlichkeiten und anderen Teilen des Hauses zum gemeinsamen Eigentum:

1. Die Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus sind im Rahmen des Miteigentumsrechts Eigentümer des Gemeinschaftseigentums im Mehrfamilienhaus, und zwar:

1) Räumlichkeiten in diesem Haus, die nicht Teil von Wohnungen sind und dazu bestimmt sind, mehr als einen Raum in diesem Haus zu bedienen, einschließlich Treppenabsätzen zwischen Wohnungen, Treppen, Aufzügen, Aufzugs- und anderen Schächten, Fluren, Technikböden, Dachböden, Kellern, in denen es gibt technische Kommunikationsmittel und andere Geräte, die mehr als einen Raum in einem bestimmten Haus versorgen (technische Keller);

2) sonstige Räumlichkeiten in diesem Haus, die nicht einzelnen Eigentümern gehören und dazu bestimmt sind, den sozialen und alltäglichen Bedürfnissen der Eigentümer von Räumlichkeiten in diesem Haus gerecht zu werden, einschließlich Räumlichkeiten, die der Gestaltung ihrer Freizeit, der kulturellen Entwicklung, der Kreativität der Kinder und dem Sportunterricht dienen sowie Sport- und ähnliche Veranstaltungen;

3) Dächer, die tragende und nichttragende Konstruktionen eines bestimmten Hauses sowie mechanische, elektrische, sanitäre und andere Geräte umschließen, die sich in einem bestimmten Haus außerhalb oder innerhalb des Geländes befinden und mehr als einen Raum versorgen;

4) das Grundstück, auf dem sich dieses Haus befindet, mit Elementen der Landschaftsgestaltung und Verbesserung, anderen Objekten, die für die Instandhaltung, den Betrieb und die Verbesserung dieses Hauses bestimmt sind und sich auf dem angegebenen Grundstück befinden. Die Grenzen und die Größe des Grundstücks, auf dem sich das Mehrfamilienhaus befindet, werden gemäß den Anforderungen der Bodengesetzgebung und der Stadtplanungsgesetzgebung festgelegt.

(geändert durch Bundesgesetz vom 4. Juni 2011 N 123-FZ)

Wie Sie sehen können, muss eine Immobilie, damit sie als gemeinsames Miteigentum eingestuft werden kann:

- war nicht Teil der Wohnung;

- keinem separaten Eigentümer gehörten;

- Für die Versorgung von mehr als einem Raum vorgesehen.

Demnach sind die Außenwände und Tragkonstruktionen Ihrer Wohnung, Boden, Decke, Kommunikations- und Lüftungsleitungen gemeinschaftliches Gemeinschaftseigentum. Und der Raum dazwischen (also die Wohnung selbst) gehört Ihnen.

Das Gleiche gilt auch für einen Balkon (Loggia etc.). Die Balkonplatte, die Umzäunung und die Fassadenwand sind gemeinschaftliches Gemeinschaftseigentum, und der Raum zwischen ihnen ist laut BTI-Erklärung Eigentum des Eigentümers der Wohnung, zu der der Balkon gehört.

So entsteht bedingtes Eigentum.

Und es spielt keine Rolle, dass die Fläche des Balkons nicht in der Eigentumsbescheinigung angegeben ist; in Wirklichkeit nutzen Sie ihn als vollwertigen Eigentümer und er hat getrennt von der Wohnung keinen Wert.

In Ihrem Raum können Sie Ihrer Fantasie freien Lauf lassen, es sei denn, dies schadet dem Gemeinschaftseigentum natürlich nicht. Vergessen Sie jedoch nicht die Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestands, die durch den Beschluss von genehmigt wurden des Staatlichen Bauausschusses Russlands vom 27. September 2003.

Der Nachbar ist fast unsichtbar

(Der Artikel verwendet Definitionen aus Regulierungsdokumenten sowie teilweise Definitionen und Zeichnungen aus dem Artikel von Dubynin N.V. „Balkon oder Loggia?“, Wohnungsbau, Nr. 7, 2007.)

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Warum ist „Loggia“ ein Raum und „Balkon“ eine Plattform?

Begriffe und Definitionen aus SP 54.13330.2011 Mehrfamilienhäuser für Wohngebäude

3.10 Loggia – Ein eingebauter oder angeschlossener Raum, der zum Außenraum hin offen ist und an drei Seiten von Wänden umgeben ist (an zwei Seiten im Falle einer Ecklage), wobei die Tiefe durch die Anforderungen an natürliches Licht im Raum nach außen begrenzt wird Wand, an die es angrenzt. Kann glasiert werden

3.8 Balkon – Ein umzäunter Bereich, der aus der Ebene der Fassadenwand herausragt. Kann glasiert werden

1. Ein Balkon ist eine Plattform, die über die Fassadenebene hinausragt.
2. Schon früher war es so

Also, in Teil 5 der Kunst. 15 des RF-Wohnungsgesetzes legt fest, dass die Gesamtfläche eines Wohngebäudes aus der Summe der Fläche aller Teile dieses Gebäudes besteht, einschließlich der Fläche der Nebenräume, die zur Befriedigung des Haushalts und anderer Bedürfnisse der Bürger bestimmt sind im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt in Wohnräumen, mit Ausnahme von Balkonen, Loggien, Veranden und Terrassen

Inzwischen, in S. 3.36, Abschnitt 3.37 der Anweisungen zur Bilanzierung des Wohnungsbestands der Russischen Föderation, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums der Russischen Föderation für Landpolitik, Bau- und Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen vom 08.04.1998. Nr. 37 (nachfolgend Weisung genannt) legt fest, dass die Fläche einer Wohnung in einem Wohngebäude als Summe der Flächen von Wohn- und Wirtschaftsräumen ohne Berücksichtigung von Loggien, Balkonen, Veranden ermittelt wird , Terrassen und Kühlräume, Vorräume. Zu den Hauswirtschaftsräumen zählen der Bereich von Küchen, Fluren, Bädern, Toiletten, Einbauschränken, Lagerräumen sowie der Bereich, der von der Innentreppe eingenommen wird. Die Gesamtfläche der Wohnung ergibt sich aus der Summe der Flächen ihrer Räumlichkeiten, Einbauschränke sowie der Flächen von Loggien, Balkonen, Veranden, Terrassen und Kühlräumen, berechnet mit folgenden Reduktionsfaktoren: für Loggien - 0,5; für Balkone und Terrassen - 0,3; für Veranden und Kühlräume -1,0.

So legt das Wohnungsgesetz der Russischen Föderation in der oben genannten Norm fest, dass in der Gesamtfläche des Wohnraums, auf den gemäß Absatz 2 Teil 1 Art.

Ist der Balkon Gemeinschaftseigentum des Gebäudes oder nicht: Die Loggia ist Eigentum des Mieters des Mehrfamilienhauses

16 des RF-Wohnungsgesetzes gilt auch für Wohnungen, einschließlich der Fläche aller Teile der Räumlichkeiten, einschließlich der Fläche der Räumlichkeiten zur Nebennutzung, die dazu bestimmt sind, den Haushalt der Bürger und andere Bedürfnisse im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt in Wohngebäuden zu befriedigen , mit Ausnahme der Loggia, und die Weisung schreibt vor, bei der Ermittlung der Gesamtfläche der Wohnung die Fläche der Loggien zu berücksichtigen.

Bis jedoch die auf dem Territorium der Russischen Föderation geltenden Gesetze und anderen Rechtsakte mit dem Wohnungsgesetz der Russischen Föderation in Einklang gebracht werden, werden Gesetze und andere Rechtsakte in dem Umfang angewendet, in dem sie dem Wohnungsgesetz nicht widersprechen der Russischen Föderation und dieses Bundesgesetzes (Teil 1 von Art. .4 Bundesgesetz „Über das Inkrafttreten des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation“ vom 29. Dezember 2004 Nr. 189-FZ).

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den Anweisungen zur Bilanzierung des Wohnungsbestands der Russischen Föderation in ihrer Bedeutung um Verordnungen handelt, die vor dem Inkrafttreten des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation angenommen wurden, und auch, dass Abschnitt 3.37 dieser Anweisungen im Widerspruch steht Teil 5 der Kunst. 15 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation ist das Berufungsgericht der Ansicht, dass man sich bei der Festlegung des Konzepts der Gesamtfläche einer Wohnung an der genannten Norm des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation und bei der Entscheidung orientieren muss In diesem Streitfall sind die Bestimmungen der Ziffer 3.37 der Weisung nicht anwendbar.

Somit sind die Argumente der Beklagten, dass bei der Ermittlung der Gesamtfläche der Wohnung die Fläche der Loggia mit einem Kürzungsfaktor zu berücksichtigen sei, unhaltbar.

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Ist der Balkon Gemeinschaftseigentum oder nicht?

Das Vorhandensein eines Balkons in einer Wohnung erhöht den Komfort und erhöht den Marktwert. Die Eigentümer interessieren sich dafür, welcher Teil dieser Struktur ihnen gehört und welcher Teil zum Gemeinschaftseigentum des Hauses gehört. Davon hängt der Reparaturbedarf ab. Lassen Sie uns genauer überlegen, ob der Balkon Gemeinschaftseigentum des Hauses sein wird oder nicht.

Reis. 1 Schema, was für Gemeinschaftseigentum in einem mehrstöckigen Gebäude gilt

Ein Balkon ist eine Plattform, die aus der Fassadenebene herausragt. Es ist mit einem Zaun ausgestattet und dient in der warmen Jahreszeit als Sitzgelegenheit.

Bei der Bestimmung des Eigentümers des Bauwerks sollte zwischen den Begriffen Balkon und Bodenplatte unterschieden werden. Die Platte bezieht sich auf die tragenden Strukturen eines mehrstöckigen Mehrfamilienhauses. Dies ist im entsprechenden Regierungsbeschluss angegeben. Es gehört zum Gemeinschaftseigentum. In diesem Fall sollte die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen technischen Zustands und die Erneuerung der Balkonplatte nicht vom Eigentümer der Wohnung, sondern von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden.

Balkonplatten weisen Anzeichen von Gemeinschaftseigentum gemäß den Normen der Wohnungsordnung (Wohnungsordnung) auf. Sie tragen zur Aufrechterhaltung der Festigkeit und Stabilität des Gebäudes bei und gelten als umschließende Bauwerke.

Wer ist der Besitzer des Balkons?

Nach den gesetzlichen Regelungen ist klar: Balkonplatten sind gemeinschaftliches Hauseigentum, wer aber Eigentümer des Balkons in seiner Gesamtheit ist. Bei der Betrachtung des Problems wird eine Analogie zu den angrenzenden Wohngebäuden gezogen.

Reis. 2 Innenausstattung und Verglasung sind kein Gemeinschaftseigentum

Der Eigentümer der Wohnung ist nicht Eigentümer der Wände, des Bodens oder der Decke. Bodenplatten sind Elemente anderer Wohnräume. Wände und Decken gelten als Gemeinschaftseigentum, weil mehr als einen Raum bedienen.

Der Eigentümer erwirbt einen durch Wände und Bodenplatten begrenzten Raum – Elemente des Gemeinschaftseigentums. Er ist Eigentümer der Dekoration und vorhandener Dekorationsgegenstände.

Rechtlich stellt der Besitz einer Wohnung eine Vereinfachung dar. Es schafft Sicherheit, ohne Konzepte zu verkomplizieren.

Die Balkonplatte, die Basis des Bauwerks, ist gemeinsames Eigentum der Wohnungseigentümer im Gebäude. Der interne Balkonbereich wird nicht geteilt. Es gehört einem bestimmten Eigentümer des Grundstücks mit Zugang zum Balkon.

Reis. 3 Bei einer Balkonvergrößerung ist eine Genehmigung erforderlich

Die Balkonplatte und die Außenwände werden gemeinsam genutzt. Zur individuellen Nutzung: Geländer, Fensterblock, Vordach oder Dach, unabhängig montiert, Verglasung, Isolierung, Ausbau.

Dies wird bei der Zuweisung der Zuständigkeiten für die Grundstückspflege berücksichtigt. Verwaltungsgesellschaften sind für das Gemeinschaftseigentum verantwortlich. Sie führen deren Wartung und Reparatur im erforderlichen Umfang durch.

Für den Zustand individuell genutzter Bauwerke ist der Eigentümer verantwortlich. Er muss das selbst installierte Dach über der Loggia, Fenster und Türen zur Balkonkonstruktion und andere Elemente reparieren. Die Verantwortung für die durchgeführten Verbesserungen liegt bei der Person, deren Balkon es ist. Er ist verpflichtet, für die Sicherheit zu sorgen: Schnee und Eiszapfen von einer selbst installierten Überdachung zu entfernen, damit sie niemandem oder dem Eigentum einer anderen Person Schaden zufügen.

Unabhängig davon erwägen sie die Nutzung des äußeren Teils der Loggia für die Platzierung von Bannern oder anderen Werbestrukturen. Eine Einigung und Einholung der Erlaubnis ist nur auf einer Hauptversammlung möglich. Nur alle Hauseigentümer können unerlaubte Werbung durch gemeinsamen Beschluss entfernen.

Dabei wird berücksichtigt, ob der Balkon Teil des Gemeinschaftseigentums ist und bei dessen Ausbau. Da die Platte unter Denkmalschutz steht, ist für eine Flächenvergrößerung eine Genehmigung des Eigennutzers erforderlich. Wird die Balkonkonstruktion ohne Plattenverbreiterung vergrößert, ist dies keine Grundlage für die Erteilung einer Genehmigung.

Magistrat Lebedeva N.V. Fall Nr. 11-21/14

(Fall Nr. 2 – 1512/13)

Motiviert
Definition hergestellt am 03.03.2014

BESCHWERDEENTSCHEIDUNG

Bezirksgericht Pervomaisky der Stadt Murmansk, bestehend aus:

Vorsitzender Richter T.V. Kantserova,

Unter dem Sekretär Reut O.M.,

Nach Prüfung der Zivilsache *** in öffentlicher Sitzung über die Berufung des Vertreters der LLC „***“ gegen die Entscheidung des Richters des Gerichtsbezirks Nr. *** des Verwaltungsbezirks Pervomaisky in Murmansk vom *** am die Behauptung von A.A. Kolesnikov. an Popikhin A.Yu. zum Schadensersatz, der entschied:

„Bei der Befriedigung der Ansprüche von Kolesnikov A.Yu. an Popikhin A.Yu. über Schadensersatz - ablehnen",

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Kolesnikov A.A. reichte eine Klage gegen Popikhin A.Yu ein. über Schadensersatz. Zur Begründung der Behauptung gab er an, dass er der Besitzer des Autos „***“ mit dem staatlichen Kennzeichen Nr. *** sei. ***Er hat sein Auto geparkt. Adresse***. Als er sich gegen *** dem Auto näherte, entdeckte er Schäden an der Motorhaube in Form einer Delle und ein Stück Schiefer lag auf der Motorhaube. Als er sich die oberen Stockwerke des Hauses ansah, sah er, dass das gleiche Stück Schiefer in der Verkleidung des Balkons im *** Stock fehlte. Laut dem Bericht von IP *** belaufen sich die Kosten für die Restaurierung des Autos unter Berücksichtigung der Abnutzung auf *** Rubel *** Kopeken. Ist der Ansicht, dass die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Eigentümer der Wohnung Adresse*** Popikhina A.Yu. übertragen werden sollte, von deren Balkon die Schieferverkleidung gefallen ist, und bittet daher darum, vom Beklagten die Kosten für die restaurative Reparatur der Wohnung zurückzufordern Auto *** Rubel *** Kopeken, Kosten für die Erstellung eines Berichts in Höhe von *** Rubel, Kosten für den Versand von Telegrammen in Höhe von *** Rubel, Kosten für einen Vertreter in Höhe von *** Rubel, staatliche Abgaben in Höhe von *** Rubel *** Kopeken .

Kläger Kolesnikov A.A. In der Gerichtsverhandlung unterstützte er die in der Klage dargelegten Argumente und bestand darauf, den genannten Forderungen nachzukommen.

Vertreter des Klägers Muradyan A.L. bestand bei der Gerichtsverhandlung darauf, den genannten Forderungen nachzukommen.

Angeklagter Popikhin A.Yu. In der Gerichtsverhandlung war er mit den Behauptungen nicht einverstanden und erklärte, dass er für den fehlerhaften Zustand der Vorderwand des Balkons nicht verantwortlich sei. Liegt die Schadensursache am Auto des Klägers darin, dass die auf das Auto gefallene Schieferverkleidung des Balkons heruntergefallen ist, so ist der eigentliche Beklagte im Anspruch die Verwaltungsgesellschaft, die für den ordnungsgemäßen Zustand des Gemeinschaftseigentums verantwortlich sein muss das Haus.

Der Vertreter der Drittpartei LLC „***“ VOLLSTÄNDIGER NAME1 erklärte, dass Balkone nicht zum Gemeinschaftseigentum des Hauses gehören, für dessen Zustand die Verwaltungsgesellschaft verantwortlich sei. Gemäß den Regeln für die Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus ist die eingestürzte Balkonverkleidung (Schiefer) eine umschließende, nicht tragende Struktur eines Mehrfamilienhauses, die nicht mehr als einen Raum, nämlich Wohnung Nr. **, versorgt. *, Eigentum von A.Yu Popikhin, daher ist diese Schieferverkleidung Eigentum des Beklagten, in Verbindung damit, auf der Grundlage von Art. Der Beklagte ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Ist der Ansicht, dass die genannten Anforderungen rechtmäßig und gerechtfertigt sind.

Der Richter hat die oben genannte Entscheidung getroffen.

In der Berufung beantragt der Vertreter der LLC „***“ die Aufhebung der Entscheidung des Richters, da er der Ansicht ist, dass die in der Entscheidung dargelegten Schlussfolgerungen des Richters der geltenden Gesetzgebung widersprechen und auf einer fehlerhaften Anwendung des materiellen Rechts beruhen. Gemäß der geltenden Gesetzgebung und den Klarstellungen der staatlichen Wohnungsinspektion der Region Murmansk umfasst das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses: umschließende tragende Strukturen eines Mehrfamilienhauses (einschließlich Fundamente, tragende Wände, Bodenplatten, Balkon und andere). Platten, tragende Säulen und andere umschließende tragende Strukturen), umschließende nicht tragende Strukturen eines Mehrfamilienhauses, das mehr als einen Wohn- und (oder) Nichtwohnraum bedient (einschließlich Fenster und Türen von Gemeinschaftsräumen, Geländer, Brüstungen). und andere umschließende nichttragende Konstruktionen). Der Richter kam fälschlicherweise zu dem Schluss, dass die Balkonverkleidung Teil der Fassade sei. Der Gesetzgeber trennt die Begriffe „Fassade“ und „Balkon“. Der Balkon ist ein eingezäunter Bereich, der aus der Ebene der Fassadenwand herausragt. (Regelwerk SP 54.13330.2011. Mehrfamilienhäuser für Wohngebäude). Somit ist die Fassade die Ebene der Wand und der Balkon ist ein hervorstehender eingezäunter Bereich. Weder der Balkon noch seine Verkleidung sind Teil der Fassade (Wandebene) des Gebäudes. Darüber hinaus kann die Schieferverkleidung des Balkons der Wohnung Adresse*** nicht als Gemeinschaftseigentum des angegebenen Mehrfamilienhauses eingestuft werden, da es sich bei einem solchen Schieferzaun nicht um eine nicht tragende Konstruktion handelt, die mehr als einem Wohn- und oder) Nichtwohngebäude. Er ist der Ansicht, dass der Richter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Schieferverkleidung des Balkons der Wohnung Adresse***, die nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört, unangemessen der Verwaltungsgesellschaft LLC „***“ übertragen hat.

In der Anhörung des Berufungsgerichts unterstützte der Vertreter von LLC „***“ VOLLSTÄNDIGER NAME1 die in der Berufung dargelegten Argumente.

Angeklagter Popikhin A.Yu. beantragte, die Entscheidung des Richters unverändert zu lassen, wies darauf hin, dass die Balkonumzäunung ein integraler und untrennbarer Bestandteil des Balkons selbst sei, da die Funktion des Balkons selbst ohne Umzäunung und Umzäunung ohne Balkonplatte nicht möglich sei, in die die metallene Balkonumzäunung eingebaut sei Die Stahlbetonplatte des Balkons ist untrennbar mit dem Metallsockel der Betonplatte verbunden. Die Verwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, bei planmäßigen Kontrollen zur Feststellung lebensgefährlicher Mängel am Gemeinschaftseigentum den technischen Zustand sowohl der Balkonplatten als auch der Balkongeländer zu überprüfen. Außerdem sehen die Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestands, die durch den Beschluss des Staatlichen Bauausschusses der Russischen Föderation vom 27. September 2003 Nr. 170 genehmigt wurden, vor, dass Lockerungen und Schäden an Balkongeländern so wie sie sind beseitigt werden müssen identifiziert und ihre weitere Entwicklung verhindert. Daher müssen diese Mängel von Mitarbeitern der Führungsorganisation bei Inspektionen festgestellt werden. Die Reparatur von Balkonelementen (Zaun) zählt direkt zu den Routinereparaturen und muss von der Verwaltungsorganisation organisiert werden. Abschnitt 1.1.4 der methodischen Empfehlungen zur Festlegung des Arbeitsumfangs für die Sanierung von Mehrfamilienhäusern, finanziert aus Mitteln des Bundesgesetzes vom 21. Juli 2007 Nr. 185-FZ, genehmigt von der Staatsgesellschaft „Fonds“. zur Unterstützung der Reform des Wohnungswesens und der kommunalen Dienstleistungen“ wird festgelegt, dass die umschließenden nicht tragenden Strukturen eines Mehrfamilienhauses Folgendes umfassen: Fenster und Türen in Gemeinschaftsräumen, Dachzäune, Balkone, Loggien und Veranden, Trennwände (Wände), die Wohnräume trennen Räumlichkeiten von anderen Räumlichkeiten und der Straße (mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Umschließung von tragenden Konstruktionen beziehen); Außeneingangstüren in öffentlichen Bereichen. Die Fassade des Gebäudes als umschließendes Tragwerk des Hauses ist Gemeinschaftseigentum des Mehrfamilienhauses. Balkon ist ein Kragarmsystem bestehend aus einer Tragkonstruktion (Balkonplatte) und einem Zaun (Geländer). Balkongeländer stellen einen sicheren (vertikalen) Zaun dar. Folglich ist der Balkon als Kombination aus Balkonplatte und Zaun Teil der Fassade des Hauses.

Der Kläger Kolesnikov A.A. erschien nicht zur Gerichtsverhandlung des Berufungsgerichts. und sein Vertreter werden ordnungsgemäß über Ort und Zeit der Prüfung des Falles informiert.

Das Berufungsgericht stützt sich auf Art. Die Zivilprozessordnung der Russischen Föderation hält es für möglich, den Fall in Abwesenheit von Personen zu prüfen, die nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen sind.

Gemäß Teil 1 der Kunst. der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation prüft das Berufungsgericht den Fall im Rahmen der in der Berufung dargelegten Argumente und Einwände gegen die Beschwerde.

Nach Anhörung der erschienenen Personen und Prüfung der Verfahrensunterlagen sieht das Berufungsgericht keinen Grund, die Entscheidung des Richters aufzuheben oder zu ändern.

Während des Prozesses wurde festgestellt, dass das Eigentum von Kolesnikov A.A. - Auto „***“, staatliches Kennzeichen Nr. ***, durch den Sturz der Schieferverkleidung vom Balkon der Wohnung Adresse *** ist ein Schaden entstanden, der laut Bericht von zu beseitigen ist der einzelne Unternehmer ***, es ist notwendig, *** Rubel *** Kopeken auszugeben

Das angegebene Mehrfamilienhaus wird von der Verwaltungsorganisation LLC „***“ betreut, die Dienstleistungen für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums des Mehrfamilienhauses erbringt.

Die Umstände im Zusammenhang mit der Beschädigung des Eigentums des Klägers werden durch die Weigerung bestätigt, ein Strafverfahren einzuleiten, ausgestellt von OP Nr. *** des russischen Innenministeriums für die Stadt Murmansk, einschließlich des Inspektionsprotokolls des Unfallortes, der Beschluss, die Einleitung eines Strafverfahrens zu verweigern, der Inspektionsbericht zum beschädigten Auto und wurde von den Parteien in der Gerichtsverhandlung nicht widerlegt.

Gemäß Teil 1 der Kunst. Gemäß dem Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation muss die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses günstige und sichere Lebensbedingungen für die Bürger, die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus, die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Eigentums sowie die Bereitstellung gewährleisten der Versorgungsleistungen für Bürger, die in einem solchen Gebäude leben.

Die Anforderungen und das Verfahren für die Instandhaltung und Reparatur des Wohnungsbestandes sind in den Regeln für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes verankert, die durch den Beschluss des Staatskomitees der Russischen Föderation für Bau-, Wohnungs- und Kommunalsektor vom 27. September 2003 genehmigt wurden . Nr. 170.

Gemäß Teil 1 der Kunst. Gemäß der Wohnungsordnung der Russischen Föderation ist der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus verpflichtet, die Kosten für die Instandhaltung der ihm gehörenden Räumlichkeiten zu tragen und sich an den Kosten für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus im Verhältnis seines Anteils zu beteiligen im Recht des Miteigentums an dieser Immobilie durch Zahlung von Gebühren für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnräumen und Beiträgen für größere Reparaturen.

Gemäß Art. Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation In einem Mehrfamilienhaus gehören nach dem Recht des gemeinschaftlichen Miteigentums den Wohnungseigentümern Räumlichkeiten, die nicht Teil der Wohnungen sind und dazu bestimmt sind, mehr als einen Raum in einem bestimmten Gebäude, einschließlich Zwischenräumen, zu versorgen -Wohnungspodeste, Treppen, Aufzüge, Keller, in denen sich Versorgungsleitungen befinden, andere Geräte, die mehr als einen Raum in einem bestimmten Haus versorgen (technische Keller), sowie Dächer, die tragende und nichttragende Strukturen eines bestimmten Hauses umschließen Haus-, mechanische, elektrische, sanitäre und andere Geräte.

Gemäß dem Beschluss des Staatlichen Bauausschusses der Russischen Föderation vom 23. Februar 1999. Nr. 9 (in der Fassung vom 12. Oktober 2000) „Zur Genehmigung der Methodik für die Planung, Abrechnung und Berechnung der Kosten für Wohnraum und kommunale Dienstleistungen“ Zu den öffentlichen Bereichen in Wohngebäuden gehören: Zwischengeschosstreppen, Treppen, Dächer, Dachböden, technische Untergründe , Flure, tragende Konstruktionen und Außenteile von Gebäudefassaden, Balkone, Vordächer, Loggien, Erkerfenster usw.

Gemäß dem Erlass des Staatlichen Bauausschusses der Russischen Föderation vom 27. September 2003 Nr. 170 „Über die Genehmigung der Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestands“ umfasst die Liste der Arbeiten im Zusammenhang mit laufenden Reparaturen auch die Restaurierung oder Austausch einzelner Abschnitte und Elemente von Treppen und Balkonen.

Gemäß Abschnitt 4.2.4.3 desselben Beschlusses müssen Lockerungen der Befestigungen und Schäden an Balkon- und Loggiazäunen sofort beseitigt werden, wenn sie festgestellt werden, um deren weitere Entwicklung zu verhindern; Abschnitt 2.3.3 sieht die Verpflichtung zur Wiederherstellung oder zum Austausch einzelner Abschnitte und Elemente von Balkonen vor (Anhang Nr. 7, Liste der Arbeiten im Zusammenhang mit laufenden Reparaturen).

Gemäß Abschnitt 2.3.1 desselben Beschlusses muss die Organisation routinemäßiger Reparaturen von Wohngebäuden in Übereinstimmung mit den technischen Anweisungen für die Organisation und Technologie routinemäßiger Reparaturen von Wohngebäuden und technischen Anweisungen für die Organisation vorbeugender routinemäßiger Reparaturen erfolgen von großflächigen Wohngebäuden. Aktuelle Reparaturen werden von Wohnuund Auftragnehmern durchgeführt.

Darüber hinaus gemäß Anhang Nr. 3 zu den methodischen Empfehlungen zum Schutz der Rechte der Teilnehmer an der Rekonstruktion von Wohngebäuden verschiedener Eigentumsformen, genehmigt durch Verordnung Nr. 8 des Staatlichen Bauausschusses Russlands vom 10. November, 1998 ist ein Balkon ein eingezäunter Bereich, der aus der Ebene der Fassadenwand herausragt und im Sommer der Erholung dient.

Somit ist die Balkonumzäunung ein integraler und untrennbarer Bestandteil des Balkons selbst, da die Funktion eines Balkons ohne Umzäunung und einer Umzäunung ohne Balkonplatte nicht möglich ist.

Gemäß den Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 2006. Nr. 491, Verwaltungsorganisationen und Personen, die während der direkten Verwaltung eines Mehrfamilienhauses Dienstleistungen erbringen und Arbeiten ausführen, haften gegenüber den Eigentümern der Räumlichkeiten für die Verletzung ihrer Pflichten und für die unsachgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß den Rechtsvorschriften der Russische Föderation und der Vertrag.

Nach der Analyse der oben genannten Rechtsakte sah der Richter vernünftigerweise keinen Grund, dem Angeklagten A. Yu Popikhin, dem Eigentümer der Wohnung Address***, eine Schadensersatzpflicht aufzuerlegen.

Der Richter weigerte sich, den Ansprüchen gegen den Angeklagten Popikhin A. Yu. nachzukommen, und kam zu dem richtigen Schluss, dass die Schieferumzäunung des Balkons (sein an der Metallverkleidung befestigter Schirm) mit der umschließenden, nicht tragenden Struktur des Balkons zusammenhängt Die Balkonplatte, die Teil der Fassade ist, ist Gemeinschaftseigentum, für deren ordnungsgemäße Instandhaltung die Verwaltungsgesellschaft verantwortlich ist.

Die in der Entscheidung des Richters getroffene Schlussfolgerung, dass es sich bei der Balkonumzäunung um Gemeinschaftseigentum handelt, entspricht dem Inhalt der Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestands, die durch Beschluss des Staatskomitees der Russischen Föderation für Bau und Wohnungsbau genehmigt wurden und Kommunaldienstleistungen vom 27. September 2003 Nr. 170, Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 2006 Nr. 491 und widerspricht nicht den Anforderungen der Artikel des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation.

Da die Umstände im Zusammenhang mit der Feststellung der Schuld von Popikhin A.Yu in der Gerichtsentscheidung rechtlich gewürdigt wurden, hält das Gericht die Schlussfolgerungen und die Entscheidung des Richters auf der Grundlage der maßgebenden materiellen Rechtsnormen für richtig Anwendung auf die bestehenden Beziehungen der Parteien und entsprechend den festgestellten Umständen des Falles.

Die Berufung widerlegt nicht die Richtigkeit der Schlussfolgerungen des Richters und enthält keine Hinweise auf neue, für den Fall relevante Umstände, die vom erstinstanzlichen Gericht nicht geprüft wurden.

Die Argumente der Beschwerde laufen auf eine andere fehlerhafte Auslegung der Regeln des materiellen Rechts hinaus und können daher keine Grundlage für die Aufhebung oder Änderung der Entscheidung des Richters sein.

Der Richter hat nicht gegen die Regeln des materiellen und verfahrensrechtlichen Rechts verstoßen oder diese falsch angewendet, was Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidung hätte.

Unter diesen Umständen sieht das Berufungsgericht keinen in Artikel vorgesehenen Grund, die Gerichtsentscheidung auf der Grundlage der Argumente der Berufung aufzuheben oder zu ändern.

Basierend auf dem oben Gesagten, geleitet von Art. ,

Gerichtspraxis zur Anwendung von Art. 30, 31 Wohnkomplex der Russischen Föderation


Für Stromrechnungen

Gerichtspraxis zur Anwendung von Art. 153, 154, 155, 156, 156.1, 157, 157.1, 158 Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation

Gerade im Sommer ist ein Balkon eine sehr angenehme Bereicherung für die Wohnung, denn er eignet sich hervorragend als Entspannungsbereich oder als Stauraum. Aber jeder Eigentümer eines Hauses, das über diesen angenehmen Zusatz verfügt, hat sich wahrscheinlich schon einmal die Frage gestellt: „Ist ein Balkon ein Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses?“ Es ist an der Zeit, die Frage, die uns interessiert, ein für alle Mal abzuschließen, indem wir den folgenden Artikel lesen.

Bevor wir die Frage, die uns interessiert, verstehen und beantworten, wäre es schön, die Situation aus rechtlicher Sicht zu verstehen.

Ein Balkon oder eine Loggia ist ein eingezäunter Bereich, der aus der Fassade eines Mehrfamilienhauses herausragt. In der Regierungsverordnung und im Wohnungsgesetzbuch heißt es, dass Balkonplatten Gemeinschaftseigentum sind, da sie sowohl als Teil des Gebäudes als auch als Teil der Struktur dienen, die als umschließend gilt. Kurz gesagt, die Wände, der obere Teil, der als Decke dient, die Balkonplatte und die Außenumzäunung sind gemeinsames Hauseigentum, denn die aufgeführten Elemente dienen nicht nur den Räumlichkeiten Ihres Balkons oder Ihrer Loggia, sondern auch den Räumlichkeiten Ihres Hauses Nachbarn. Beispielsweise dient die Balkonplatte des Nachbarn oben als Decke und die Platte des Nachbarn unten als Boden. Und der zweite Grund, warum die aufgeführten Elemente als Gemeinschaftseigentum gelten, besteht darin, dass sie alle als integraler Bestandteil der Fassade dienen, der nicht Eigentum der Bewohner ist.

Somit können wir zusammenfassen und zusammenfassen, dass das gemeinsame Eigentum Folgendes umfasst:

  • Balkonplatte, da es sich um ein tragendes Begrenzungselement in einem Mehrfamilienhaus handelt;
  • Außenwände, da sie als Gemeinschaftseigentum gelten und mehr als einem Raum dienen;
  • Außenzaun.

Als wessen Eigentum gilt ein Balkon?

Oben haben Sie erfahren, welche Bestandteile zum Eigentum aller Bewohner eines Mehrfamilienhauses gehören. Jetzt ist es an der Zeit herauszufinden, was zum Eigentum des Bewohners einer Wohnung mit Balkon gehört.

Der gesamte Raum, der durch Elemente begrenzt wird, die Gemeinschaftseigentum sind, gilt als Eigentum des Eigentümers. Das heißt, die Balkonplatte, die Außenwände und die Außenumzäunung sind Gemeinschaftseigentum, der Raum selbst und die durch diese Elemente begrenzten Räumlichkeiten sind jedoch nur Eigentum des Wohnungseigentümers, was das Besuchsrecht umso mehr einschränkt Entsorgen Sie den Balkon von allen interessierten Personen.

Zum Eigentum des Eigentümers gehören außerdem alle Einrichtungsgegenstände, die auf dem Balkon vorhanden sind: seien es Möbel, Beleuchtungsgegenstände, Dekorationen und vieles mehr. Weiteres Eigentum des Grundstückseigentümers sind Geländer, verglaste Fenster, Türen, spontan eingebaute Vordächer, Markisen und andere Elemente, die vom Wohnungseigentümer angebracht wurden.

Das Eigentum des Bewohners an einem Balkon oder einer Loggia wird im technischen Pass angegeben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass zum Eigentum des Eigentümers Folgendes gehört:

  • Geländer;
  • verglaste Fenster;
  • Türen;
  • spontan installierte Vordächer oder Markisen zum Schutz vor schlechten Wetterbedingungen;
  • Einrichtungsgegenstände und Möbel, die sich auf dem Balkon befinden.

Welche Rechte und Pflichten hat der Balkonbesitzer?

Nachdem wir herausgefunden haben, was als Gemeinschaftseigentum gilt und was Eigentum des Hauseigentümers ist, sollten wir herausfinden, welche Rechte und Pflichten der Eigentümer des Balkons hat.

Zu wem gehört die Durchführung von Reparaturen am Balkon?

Wer Reparaturen und Umbauten durchführen soll, hängt allein davon ab, wem das zu reparierende Objekt gehört. Befindet sich der Gegenstand im Gemeinschaftseigentum, sollte die Sanierung von der Verwaltungsgesellschaft oder dem Wohnungsamt durchgeführt werden. Wenn beispielsweise Ihre Balkonplatte Risse aufweist und abbröckelt, müssen Sie sich an die Mitarbeiter der HOA (Hausbesitzervereinigung) wenden, die eine Entscheidung darüber treffen müssen, welche Reparaturarbeiten durchgeführt werden müssen. Als nächstes wird ein Antrag an den Direktor der Verwaltungskommission oder den Direktor der Wohnungsabteilung gestellt, um Reparaturen durchzuführen. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung zu verfassen, wobei eine davon für die Weiterverfolgung vor Gericht im Falle einer Verweigerung der Reparaturarbeiten aufzubewahren ist.

Befindet sich das zu reparierende und umzubauende Element im Privatbesitz, muss die Reparatur vom Eigentümer der Wohnung, in der es sich befindet, durchgeführt werden.

Ist es möglich, die Größe der Balkonplatte zu ändern, eine Loggia mit einem Zimmer zu kombinieren oder einen Balkon hinzuzufügen?

Die Abmessungen der Platte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung geändert werden. Auch der Anbau eines Balkons ist genehmigungspflichtig, wenn ursprünglich kein Balkon vorhanden war.

Es ist möglich, eine Loggia mit einem Zimmer zu kombinieren, allerdings müssen Sie in diesem Fall für den Raum, der als Balkon dient, einen höheren Betrag bezahlen, da dieser Raum als beheizt gilt.

Kommt es zu Änderungen, bei denen es sich nicht um eine Änderung der Raumgröße oder das Hinzufügen zusätzlicher Bauten handelt und es sich bei den Änderungen um gestalterische und dekorative Änderungen handelt, ist in diesem Fall keine Genehmigung erforderlich.

Wer ist für den Zustand des Balkons verantwortlich?

Für den Zustand des Balkons ist der Eigentümer verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehört es, die von ihm selbst gebauten Markisen und Vordächer von Schnee, Eis und Eiszapfen zu befreien, um Schäden an fremdem Eigentum durch Schnee- oder Eisschmelze zu verhindern.

Der Eigentümer ist außerdem verpflichtet, den Zustand zu überwachen und gegebenenfalls eigenständig angebrachte Fenster, Türen, Balkonkonstruktionen oder zusätzliche Vordächer und Markisen selbständig zu reparieren.

Kann ich selbst ein Banner oder Werbeplakat an einem Außenzaun anbringen oder entfernen?

Auf keinen Fall sollten Sie ein Werbeplakat oder -banner allein nach eigenem Ermessen platzieren oder löschen. Dies ist nur möglich, wenn alle Bewohner des Hauses dem zugestimmt haben, da die Außenumzäunung Eigentum aller Bewohner des Hauses ist.

Nachdem Sie diesen Artikel gelesen haben, finden Sie die Antwort auf die Frage: „Ist ein Balkon ein Gemeinschaftseigentum?“ Nachdem Sie nun die Antwort auf diese Frage kennen, die Sie beschäftigt, können Sie Ihre Rechte wahrnehmen und Ihre Pflichten erfüllen.

Gemäß Anhang 3 der methodischen Empfehlungen zum Schutz der Rechte der Teilnehmer am Wiederaufbau von Wohngebäuden verschiedener Eigentumsformen, genehmigt durch die Verordnung des Staatlichen Bauausschusses Russlands vom 10. November 1998 Nr. 8, Balkon- ein eingezäunter Bereich, der aus der Ebene der Fassadenwand herausragt und im Sommer zur Erholung genutzt wird.

Ist ein Balkon Gemeinschaftseigentum?

Bei der Bestimmung des Eigentümers des Bauwerks sollte zwischen den Begriffen Balkon und Bodenplatte unterschieden werden. Die Platte bezieht sich auf die tragenden Strukturen eines mehrstöckigen Mehrfamilienhauses. Dies ist im entsprechenden Regierungsbeschluss angegeben. Es gehört zum Gemeinschaftseigentum. In diesem Fall sollte die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen technischen Zustands und die Erneuerung der Balkonplatte nicht vom Eigentümer der Wohnung, sondern von der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden.

Ist die Loggia in die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums einbezogen?

Abschnitt 4.2.4.2 der Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes, genehmigt durch Beschluss des Staatskomitees der Russischen Föderation für Bau- und Wohnungswesen und Kommunalsektor vom 27. September 2003 N 170, legt fest, dass Balkone als klassifiziert werden tragende Strukturen.

5) Solche Arbeiten wie das Abdichten eines Balkons, das Entfernen von Schutt oder Schnee von einem Balkon oder einem Balkondach (Loggia), das Streichen eines Balkons, das Reparieren und Streichen von Geländern oder Dekorationen und andere ähnliche Arbeiten beziehen sich nicht auf Arbeiten im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses, die im Artikel „Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums“ enthalten sind. Der Eigentümer muss die ihm gehörende Immobilie ordnungsgemäß warten und reparieren.

Ist ein Balkon oder eine Loggia Gemeinschaftseigentum des Hauses?

In mehrstöckigen Gebäuden trennen Wände, Böden und Decken die Wohnungen; sie werden nicht zwischen den Bewohnern aufgeteilt – es handelt sich um Miteigentum. Zur Berücksichtigung von „Wohnfläche“ wird die Fläche von Wohn- und Wirtschaftsräumen, gemessen in m², herangezogen. Ein solcher Raum ist mit Veredelungsmaterialien ausgestattet, mit Gebrauchsgegenständen gefüllt und der Zutritt für jedermann ist begrenzt. Das tatsächliche Eigentum an einer Wohnung als Baumaterial ist nur ein juristischer Begriff.

Ist die Loggia Gemeinschaftseigentum des Hauses oder nicht?

Der Oberste Gerichtshof bestätigte frühere Entscheidungen zur Verpflichtung der Bürger, für fremde Balkone aufzukommen. Der Berufungsausschuss des Obersten Gerichtshofs erklärte, dass Balkone gemäß den Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus zum Gemeinschaftseigentum gehören. Die Kammer stellte fest, dass dies weder dem Zivil- noch dem Wohnungsgesetz widerspricht. Das Gericht erkannte, dass eine Balkon- oder Loggiaplatte nicht dazu bestimmt ist, mehr als einen Raum in einem Haus zu versorgen. Balkon und Loggia sind jedoch Gemeinschaftseigentum der Bewohner:

Eine Loggia ist das Gemeinschaftseigentum der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses

Bewohner des Eingangs (15 Wohnungen) beschlossen, eine Gegensprechanlage an der Tür zu installieren, meine Familie war dagegen unter Berufung auf Artikel 44-48 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation, für den mehr als 51 % der Bewohner sind. aber im Gegenteil, nur wir haben einen Vertrag mit der Firma geschlossen, sie haben eine Gegensprechanlage installiert, sie haben uns einen kostenlosen Schlüssel für 4 registrierte gegeben. Kaufen Sie den Rest der Schlüssel für 100.

Wer repariert den Balkon?

Wenn wir alle oben genannten Punkte zusammenfassen, können wir zu dem Schluss kommen, dass die Balkonplatten, die gemäß den Messungen des BTI (Bureau of Technical Inventory) im Wohnungsplan enthalten sind, zusammen mit der Außenwand, an die diese Balkone anschließen, tatsächlich dazu gehören Gemeinschaftseigentum im Mehrfamilienhaus. Dies bedeutet, dass die Räumlichkeiten für die Eigentümer ein Gemeinschaftseigentum sind und die Türen, Fenster und Geländer der genannten Balkone dementsprechend Einzeleigentum sind.

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